Gucken wir mal ins Grundgesetz: Kanzlerwahl

Im Grundgesetzt unter Artikel 63 oder auf http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundeskanzlerwahl.html kann man nachlesen:

Ablauf der Wahl im Deutschen Bundestag

Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) vom Bundestag gewählt.

  1. Im ersten Wahlgang schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten vor. Rechtlich steht es dem Bundespräsidenten dabei frei, wen er vorschlägt (in der Praxis schlug der Bundespräsident immer den Kandidaten der koalierenden Fraktionen bzw. Gruppen vor). Wird dieser mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (d. h., mehr als der Hälfte der Mitglieder – Kanzlermehrheit) gewählt, so muss der Bundespräsident ihn zum Bundeskanzler ernennen.

    Bisher folgte der Bundestag immer dem Vorschlag des Bundespräsidenten.

  2. Ist der erste Wahlgang erfolglos, so hat der Bundestag 14 Tage Zeit einen Bundeskanzler wählen, ohne dass ein Vorschlag des Bundespräsidenten erforderlich ist. Das Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten für den ersten Wahlgang verleiht damit nur formale Macht. Innerhalb der 14 Tage können beliebig viele Wahlgänge stattfinden (oder keiner). Auch hier ist gewählt, wer die absolute Mehrheit bekommt.
  3. Kommt keine erfolgreiche Wahl innerhalb der 14-Tage-Frist zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält relative Mehrheit).
    • Erfolgt die Wahl mit Kanzlermehrheit, so muss der Bundespräsidenten ihn zum Bundeskanzler ernennen.
    • Erfolgte die Wahl aber nur mit relativer Mehrheit, so hat der Bundespräsident die Wahl, ob er den Gewählten zum Bundeskanzler ernennt oder den Bundestag auflöst.

Das heißt aber auch, die häufig gehörte Behauptung „ab dem dritten Wahlgang reiche die einfache Mehrheit“ stimmt so nicht. Nach der ersten erfoglosen Wahl nach Art. 63 Abs. 1 GG können innerhalb von 14 Tagen beliebig viele Wahlgänge (oder auch keiner) nach Art. 63 Abs. 3 GG stattfinden, bei der dann jeweils die absolute Mehrheit erforderlich ist. Erst danach erfolgt eine Kanzlerwahl mit relativer Mehrheit.

 

Das heißt aber auch das Merkel mit relativer Mehrheit gewählt werden kann – soll sie es doch versuchen.

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Eine Antwort zu Gucken wir mal ins Grundgesetz: Kanzlerwahl

  1. Andreas Schaake sagt:

    Auch die Schreiber der Doktorarbeit von Guttenberg – der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit der Frage beschäftigt: http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2013/Bundeskanzlerwahl.pdf

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